Wir führen das Neugeborenen-Hörscreening durch. Der Neugeborenen-Hörtest kann bereits in den ersten Tagen nach der Geburt durchgeführt werden und ermöglicht den Ausschluss von gravierenden Innenohrschwerhörigkeiten bereits im Säuglingsalter.
Zur Diagnostik der auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) gehören sprachgebundene subjektive und objektive Hörtestverfahren unter Berücksichtigung standardisierter Entwicklungstests.
So können wir den individuellen Förderbedarf unserer Patienten, auch bei Teilleistungsstörungen wie Lese- und Rechtschreibschwächen, festzustellen.
Eine gezielte sprachtherapeutische sowie ergotherapeutische Förderung wird von uns ebenso angebahnt wie die spezielle AVWS-Therapie. Wir arbeiten sehr eng mit Logopäden zusammen und bilden Logopäden aus.